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IMU – Die Italienische Immobiliensteuer

In diesem Blog wollen wir Ihnen die italienische Immobiliensteuer, auch „IMU“ (imposta municipale unica)genannt, vorstellen. In Italien gibt es mehrere Arten von Immobiliensteuern, die je nach Region und Gemeinde unterschiedlich sein können. Das italienische Recht kennt drei kommunale Immobilienabgaben. Dabei handelt es sich um die TARI (tassa sui rifiuti), die Abgabe auf Abfall, die TASI (tributo per i servizi indivisibili), die Steuer für kommunale Dienstleistungen, und die IMU (imposta municipale unica o propria), die kommunale Immobiliensteuer. Mit dem Bilanzsteuergesetz 2020 hat Italien die TASI abgeschafft und in die IMU integriert. Die IMU ist teilweise auch eine Einkommenssteuer. Die IMU wurde 2012 eingeführt. Sie ist eine kommunale Steuer auf den Besitz von Grundstücken, Gebäuden und anderen Immobilien. Die Vorgängersteuer hieß „ICI“ (imposta comunale sugli immobili).

Wer ist Steuergläubiger?

Die IMU ist eine kommunale Steuer und steht grundsätzlich der Gemeinde zu, welche diese auch einzieht.

Wer ist Steuerschuldner?

Steuerschuldner der Immobiliensteuer ist der Eigentümer der Immobilie oder der Inhaber des Nutzungsrechtes.

Wie wird die IMU berechnet?

Zunächst ist der Katasterertragswert mit einem Hebesatz zu multiplizieren. Das Ergebnis multipliziert man mit einem Koeffizienten, der von der Katasterkategorie abhängt. Bei Nutzung der Immobilie als Erstwohnsitz, sieht das Gesetz Freibeträge vor. Die hierdurch ermittelte Bemessungsgrundlage wird mit dem kommunalen Steuersatz multipliziert. Der kommunale Steuersatz kann je nach Gemeinde und Art, Lage und Nutzung der Immobilie variieren. Zu beachten ist, dass der Katasterwert (Valore Catastale) der Immobilie in der Regel niedriger als der tatsächliche Marktwert ist.

Gibt es bei der IMU Freibeträge?

Das Gesetz sieht Ausnahmen und Ermäßigungen von der IMU vor, die je nach Region und Gemeinde unterschiedlich sein können. Zum Beispiel kann es eine Ermäßigung für Erstwohnungen geben. Gemeinden können auch Ermäßigungen für bestimmte Arten von Gebäuden wie historische oder denkmalgeschützte Gebäude vorsehen.

Wann muss ich die Steuer zahlen?

Die IMU zahlt man in der Regel in zwei Raten. Die erste Rate ist im Jahr 2023 am 16. Juni fällig, während die zweite Rate zum 16. Dezember fällig ist.

Wie kann ich die Steuer zahlen?

Die Steuer zahlt man:

  • mit dem Modell F24
  • mit einem postalischen Zahlschein
  • online über das Portal PagoPA
  • über einen Steuerberater
Die Immobiliensteuer in Italien heisst IMU